11 Sep. Neu seit 1.2.2013: Obsorge, Kontaktrecht und Namensrecht
Seit 1. Februar gilt das neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz. Es bringt Neuerungen u.a. im Bereich der Obsorge, des Kontaktrechts (Besuchsrecht) und des Namensrechts.
Umfassende Informationen zu den Neuerungen im Familienrecht sowie zu Ehe, Trennung und Scheidung erhalten Sie bei nachfolgenden Stellen:
https://www.bmbf.gv.at/frauen/scheidungtrennung/index.html
https://www.bmbf.gv.at/frauen/services/frauenberatungseinrichtungen/gfbe_ooe.html