Doppelresidenzmodell – wenn die Kinder nach einer Trennung gleich viel Zeit bei den Eltern verbringen
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Doppelresidenzmodell – wenn die Kinder nach einer Trennung gleich viel Zeit bei den Eltern verbringen

Doppelresidenz bedeutet, dass die Eltern sich die Betreuung der Kinder annähernd gleich teilen. Beide betreuen das Kind sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Das Kind lebt in beiden Haushalten gleichermaßen. Auch Ferienzeiten werden in gleichem Maß aufgeteilt. Bei annähernd gleichem Einkommen fallen die Unterhaltszahlungen weg. Sind die Einkommen der Eltern sehr unterschiedlich, muss der Elternteil der deutlich mehr verdient dem anderen Elternteil einen Ergänzungsunterhalt bezahlen.
Chancen und Herausforderungen des Modells
Die Doppelresidenz ermöglicht Kinder, einen gemeinsamen Alltag mit beiden Elternteilen zu erleben und eine stabile intensive Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten oder vielleicht sogar aufzubauen.
Der Elternteil, der vor der Trennung weniger Verantwortung der Betreuungs- und Erziehungsarbeit übernommen hat, bekommt damit die Chance in diesem Bereich aufzuholen und die Beziehung zu seinem Kind zu intensivieren. Möglicherweise muss der zuvor vollbeschäftigte Elternteil beruflich zurückstecken, um seinen veränderten Betreuungspflichten nachkommen zu können.
Für den Elternteil der zuvor den Großteil der Betreuungs- und Erziehungsarbeit machte, können sich durch kinderfreie Zeiten, neue Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung ergeben. Dies kann sich wiederum positiv auf die eigene finanzielle Absicherung auswirken.
Die Doppelresidenz ist für den Elternteil der Kindesunterhalt zahlen müsste nur auf den ersten Blick günstiger. In der Realität ist dieses Modell unter Umständen mit Mehrkosten (höhere Wohn- Alltagskosten) für beide Elternteile verbunden.

Welche Voraussetzungen braucht es damit das Konzept der geteilten Betreuung gelingen kann und wann ist davon abzuraten.
Wesentliche Voraussetzungen damit dieses Modell gelingen kann sind:
• eine gute Gesprächsbasis zwischen den Eltern nach der Trennung
• Beide Elternteile haben einen wertschätzenden, respektvollen Umgang miteinander
• beide Elternteile wollen ein partnerschaftliches Elternmodell leben
• Beide Elternteile müssen bereit sein, sich über eine Betreuungsregelung – mit (mehr oder weniger) gleichteilige Betreuungszeiten welche auch die Urlaubs- und Feiertagsregelung beinhaltet und welche auch für den Fall eines krankheitsbedingen Ausfalls vorsorgt, zu einigen.

Der Kindesunterhalt ist eine Folge der Betreuungsvereinbarung, nicht umgekehrt!
In der Praxis machen wir immer wieder die Erfahrung, dass es häufig nicht darum geht tatsächlich mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen oder sich gleichteilig die elterliche Verantwortung und Aufgaben z.B. in schulischen Belangen, Betreuung von Kindergartenkindern, Betreuung im Krankheitsfall usw. zu kümmern, sondern dem anderen Elternteil keinen Unterhalt oder weniger Unterhalt zu zahlen.
Im Rahmen unserer Trennungs-/ und Scheidungsberatung sind wir in der Praxis immer öfter mit dem Thema der „Doppelresidenz“ konfrontiert. Wenn sie überlegen, ob das Modell der Doppelresidenz für sie infrage kommt, ist es hilfreich sich im Vorfeld Gedanken darüber zu machen. Wir bieten dazu Information und Beratung über rechtliche Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Chancen und Herausforderungen welches dieses Modell mitbringt.
Broschüre DOPPELRESIDENZ. Ein Betreuungsmodell für uns?